Zertifizierte Baustellenabsicherung/Verkehrssicherung
für Privat und Gewerbe
- Nach RSA 21/MVAS 99 zertifiziertes Unternehmen
- Kostenlose Baubesprechung vor Ort
- Erstellung von Verkehrszeichenplänen
- Express-Service ohne Aufpreis
- Genehmigungsservice
- Full-Service
Sollten Sie Unterstützung bei Ihrer bevorstehenden Maßnahme benötigen, so fragen Sie jetzt Ihre eigene Baustellenabsicherung/Verkehrssicherung bei uns an.
Eine Baustellenabsicherung/Verkehrssicherung dient zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Wir bieten Ihnen ein Rundumsorglos-Paket an. Von der Baubesprechung vor Ort, über die Beantragung der Genehmigung bis hin zur Einrichtung der Baustellenabsicherung/Verkehrssicherung begleiten wir Sie für Ihre Maßnahme. Diese wird für folgende Anlässe eingerichtet wie z. B. Kranaufstellungen, Dachdeckerarbeiten, Containeraufstellungen, Materiallagerung, Neubauvorhaben, Tiefbauarbeiten und Straßenfeste.
Eine Baustellenabsicherung/Verkehrssicherung wird unter anderem mit folgenden Produkten eingerichtet:
- VZ-123
- VZ-283-10
- VZ-283-20
- VZ-283-30
- VZ-286
- VZ-250
- VZ-208
- VZ-308
- VZ-209
- VZ-1000
- VZ-357
- VZ-455
- VZ-314
- VZ-605-20
- VZ-605-10
- VZ-600
- VZ-259
- VZ-239
- VZ-531-10
- VZ-267
- VZ-220
- VZ-274-30
- VZ-253
- VZ-254
- und vieles mehr…
VZ-123
Baustellenschild
VZ-283-10
Absolutes Halteverbot
VZ-283-20
Absolutes Halteverbot
VZ-283-30
Absolutes Halteverbot
VZ-286
Eingeschränktes Halteverbot
VZ-250
Durchfahrtsverbot
VZ-208
Vorrang des Gegenverkehrs
VZ-308
Vorrang vor dem Gegenverkehr
VZ-209
Vorschriftszeichen
VZ-1000
Fußgängerschild
VZ-357
Sackgasse
VZ-455
Umleitungsschild
VZ-314
Parkplatzschild
VZ-605-20
Leitbaken
VZ-605-10
Leitbaken
VZ-600
Schrankenschutzgitter
VZ-259
Verbot für Fußgänger
VZ-239
Gehweg
VZ-531-10
Einengungstafel
VZ-267
Verbot der Einfahrt
VZ-220
Einbahnstraße
VZ-274-30
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
VZ-253
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t
VZ-254
Verbot für Radverkehr
und vieles mehr…
Sie benötigen ein Verkehrszeichen, welches nicht aufgelistet wurde? Fragen Sie uns gerne an!
Eine Baustellenabsicherung/Verkehrssicherung wird nach folgenden Regelplänen eingerichtet:
- Regelplan B I
- B I / 1
- B I / 2
- B I / 3
- B I / 4
- B I / 5
- B I / 6
- B I / 7
- B I / 8
- B I / 9
- B I / 10
- B I / 11
- B I / 12
- B I / 13
- B I / 14
- B I / 15
- B I / 16
- B I / 17
- B I / 18
- B I / 19
- Regelplan B II
- B II / 1
- B II / 2
- B II / 3
- B II / 4
- B II / 5
- B II / 6
- B II / 7
- B II / 8
- B II / 9
- B II / 10
- Regelplan B III
- B III/ 1
- Regelplan B IV
- B IV / 1
- B IV / 2
- B IV / 3
- B IV / 4
Regelplan B I / 1
Längsabsperrung zur Fahrbahn
- durch doppelseitige Leitbaken
- bei Einbahnstraßen und Richtungsfahrbahnen einseitige Leitbaken
Abstand max. 9 m
Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter
Warnleuchten gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B I / 2
Längsabsperrung zur Fahrbahn
- durch doppelseitige Leitbaken
- bei Einbahnstraßen und Richtungsfahrbahnen einseitige Leitbaken
Abstand max. 9 m
Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Querabsperrung
durch Absperrschrankengitter mit mindestens 3 einseitigen gelben Warnleuchten und
- doppelseitige Leitbake mit dop-pelseitiger gelber Warnleuchte
- bei Richtungsfahrbahnen oder Einbahnstraßen: einseitige Leitbake mit einseitiger gelber Warnleuchte
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B I / 3
Längsabsperrung zur Fahrbahn
- durch doppelseitige Leitbaken
- bei Einbahnstraßen und Rich-tungsfahrbahnen einseitige Leitbaken
Abstand max. 9 m
Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Querabsperrung
durch Absperrschrankengitter mit mindestens 3 einseitigen gelben Warnleuchten und
- doppelseitige Leitbake mit dop-pelseitiger gelber Warnleuchte
- bei Richtungsfahrbahnen oder Einbahnstraßen:
einseitige Leitbake mit einseitiger gelber Warnleuchte
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B I / 4
Querabsperrung
durch Absperrschrankengitter
Fahrstreifenbegrenzung
[ ] gelbe Markierung
[ ] Leitschwelle
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch einseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Querabsperrung
durch einseitige Leitbaken Abstand längs 1 – 2 m, quer 0,6 – 1 m
mit einseitiger gelber Warn- leuchte auf jeder Leitbake und Absperrschrankengitter
Regelplan B I / 5
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken
Abstand max. 9 m
Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Querabsperrung
durch Absperrschrankengitter mit mindestens 3 einseitigen gelben Warnleuchten und doppelseitige Leitbake mit doppel-seitiger gelber Warnleuchte
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B I / 6
Querabsperrung auf dem
Gehweg
durch Absperrschrankengitter (zur Anbringung von Zusatzzeichen 1000-12/22 siehe Teil B, Abschnitt 2.4.5)
Querabsperrung
durch Absperrschrankengitter mit mindestens 3 einseitigen gelben Warnleuchten und doppelseitige Leitbake mit doppel-seitiger gelber Warnleuchte
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken
Abstand max. 9 m
Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B I / 7
Querabsperrung
durch einseitige Leitbaken Abstand längs 1 – 2 m, quer 0,6 – 1 m mit einseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch einseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B I / 8
Querabsperrung
durch doppelseitige Leitbaken Abstand längs 1 – 2 m, quer 0,6 – 1 m mit doppelseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B I / 9
Querabsperrung
durch einseitige Leitbaken Verschwenkungsmaß 1:10
Querabstand 0,5 m
einseitige gelbe Warnleuchten auf jeder Leitbake
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch einseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand
Querabsperrungen
durch einseitige Leitbaken
Verschwenkungsmaß 1:10
Querabstand 0,5 m
mit einseitiger Warnleuchte auf jeder Leitbake
Regelplan B I / 10
Querabsperrung
durch einseitige Leitbaken
Verschwenkungsmaß 1:10
Querabstand 0,5 m
einseitige gelbe Warnleuchten auf jeder Leitbake
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch einseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Absperrschrankengitter am Baufeldrand
Fahrstreifenbegrenzung
aus gelber Markierung oder baulichen Leitelementen
Querabsperrungen
durch einseitige Leitbaken Verschwenkungsmaß 1:10 Querabstand 0,5 m mit einseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake
Regelplan B I / 11
Querabsperrung
durch Absperrschrankengitter
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch einseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand
Querabsperrungen
durch einseitige Leitbaken Abstand längs 1 – 2 m, quer 0,6 – 1 m mit einseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B I / 12
Querabsperrung
durch Absperrschrankengitter
[ ] entfällt
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch einseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand
Querabsperrungen
durch einseitige Leitbaken Abstand längs 1 – 2 m, quer 0,6 – 1 m mit einseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake
Regelplan B I / 13
Querabsperrung
durch Absperrschrankengitter
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch einseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand
Querabsperrung
durch einseitige Leitbaken Abstand längs 1 – 2 m, quer 0,6 – 1 m mit einseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake
Fahrstreifenbegrenzung
[ ] gelbe Markierung
[ ] Leitschwellen
[ ] Leitborde
Verschwenkung und Rückverschwenkung
durch einseitige Leitbaken
Verschwenkungsmaß 1:10
Querabstand 0,5 m
mit einseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B I / 14
[ ] Einrichtung einer Umleitung
[ ] Anpassung der vorhandenen
Verkehrszeichen gemäß Eintragung
Querabsperrung auf Fahrbahn
durch Absperrschrankengitter mit min. 5 einseitigen roten Warnleuchten
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch einseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Querabsperrung auf Fahrbahn
durch Absperrschrankengitter mit min. 3 einseitigen gelben Warnleuchten
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2 Radverkehr siehe Teil A, Abschnitt 2.5 Absatz 5
Regelplan B I / 15
[ ] Einrichtung einer Umleitung
[ ] Anpassung der vorhandenen
Verkehrszeichen gemäß Eintragung
Querabsperrungen
im Bereich der Arbeitsstelle durch Absperrschrankengitter mit mindestens 5 einseitigen roten Warnleuchten
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B I / 16
[ ] Einrichtung einer Umleitung
[ ] Anpassung der vorhandenen
Verkehrszeichen gemäß Eintragung
Querabsperrung
durch doppelseitige Leitbake mit doppelseitiger gelber Warnleuchte und Absperrschranken-gitter mit mindestens 3 gelben einseitigen Warnleuchten
Längsabsperrung auf Fahrbahn
des Knotenpunktarms
durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max. 5 m
Querabsperrung auf Fahrbahn
einseitige Leitbaken Abstand längs 1 – 2 m, quer 0,6 – 1 m mit gelben einseitigen Warnleuchten
Längsabsperrung Kreisfahrbahn
einseitige Leitbaken
Querabsperrung auf Gehweg
Absperrschrankengitter
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B I / 17
[ ] Einrichtung einer Umleitung
[ ] Anpassung der vorhandenen
Verkehrszeichen gemäß Eintragung
Querabsperrung auf Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken Abstand längs 1 – 2 m, quer 0,6 – 1 m mit doppelseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake
Längsabsperrung auf Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken mit doppelseitigen gelben Warnleuchten, Abstand max. 5 m
Querabsperrung auf Fahrbahn
durch Absperrschrankengitter mit 5 einseitigen roten Warnleuchten
Querabsperrung auf Gehweg
Absperrschrankengitter mit min-destens 2 gelben Warnleuchten
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B I / 18
[ ] Einrichtung einer Umleitung
[ ] Anpassung der vorhandenen
Verkehrszeichen gemäß Eintragung
Querabsperrung auf Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken Abstand längs 1 – 2 m, quer 0,6 – 1 m mit doppelseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake
Längsabsperrung auf Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Querabsperrung vor der
Einmündung
durch Absperrschrankengitter mit mindestens 5 roten Warnleuchten und einseitiger Leitbake mit einseitiger gelber Warnleuchte
Querabsperrung auf Gehweg
Absperrschrankengitter
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B I / 19
Querabsperrung auf Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken Abstand längs 1 – 2 m, quer 0,6 – 1 m mit doppelseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake
Längsabsperrung auf Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Querabsperrung auf Fahrbahn
durch Absperrschrankengitter mit mindestens 3 gelben einseitigen Warnleuchten
Querabsperrung auf Gehweg
Absperrschrankengitter mit mindestens 2 gelben einseitigen Warnleuchten
Regelplan B II / 1
Querabsperrung
durch Absperrschrankengitter mit mindestens 3 gelben einseitigen Warnleuchten und doppelseitige Leitbake mit doppelseitiger gelber Warnleuchte; bei Einbahnstraße oder Richtungsfahrbahn einseitige Leitbake mit einseitiger gelber Warnleuchte
Wegbegrenzungen
in gelber Markierung
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand; bei Einbahnstraße oder Richtungsfahrbahn einseitige Leitbaken
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B II / 2
Querabsperrung
durch Absperrschrankengitter mit mindestens 3 gelben einseitigen Warnleuchten und doppelseitige Leitbake mit doppelseitiger gelber Warnleuchte; bei Einbahnstraße oder Richtungsfahrbahn einseitige Leitbake mit einseitiger gelber Warnleuchte
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand; bei Einbahnstraße oder Richtungsfahrbahn einseitige Leitbaken
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B II / 3
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch Absperrschrankengitter Absperrschrankengitter, gegebenenfalls am Gehweg gegenüber
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Querabsperrung des Radweges
durch Absperrschranke mit 2 einseitigen gelben Warnleuchten und einseitiger Leitbake mit einseitiger gelber Warnleuchte
Zur vorhandenen Leitlinie vgl. zu VwV-StVO zu Z 340 Rn. 3
Regelplan B II / 4
Querabsperrung zur Fahrbahn
durch mindestens 3 doppelseitige Leitbaken, mit doppelseitiger gelber Warnleuchte auf jeder Leitbake Abstand längs 1 – 2 m, quer 0,6 – 1 m
Querabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m; bei Einbahnstraße und Richtungsfahrbahn einseitige Leitbaken
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Regelplan B II / 5
Querabsperrung
durch doppelseitige Leitbake mit doppelseitiger gelber Warnleuchte und Absperrschrankengitter mit mindestens 3 doppelseitigen gelben Warnleuchten
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Regelplan B II / 6
Querabsperrung auf dem
Gehweg
durch Absperrschrankengitter (zur Anbringung von Zusatzzeichen 1000-12/22 siehe Teil B, Abschnitt 2.4.5)
Querabsperrung
durch doppelseitige Leitbake und Absperrschrankengitter mit mindestens 3 gelben doppelseitigen Warnleuchten
Längsabsperrung
durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Regelplan B II / 7
Querabsperrung zur Fahrbahn
durch mindestens 3 einseitige Leitbaken, mit gelben einseitigen Warnleuchten auf jeder Leitbake Abstand längs 1 – 2 m, quer 0,6 – 1 m Absperrschrankengitter zum Fußgängernotweg ausgerichtet
Querabsperrung zum Radweg
durch Absperrschrankengitter mit zwei einseitigen gelben Warnleuchten und einseitiger Leitbake mit einseitiger gelber Warnleuchte
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Querabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch einseitige Leitbaken Abstand max. 9 m
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Regelplan B II / 8
Querabsperrung zur Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken mit doppelseitigen gelben Warnleuchten; bei Richtungsfahrbahn einseitige Leitbaken mit einseitigen gelben Warnleuchten
Querabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken Abstand max. 9 m; bei Einbahnstraße oder Richtungsfahrbahn einseitige Leitbaken
Regelplan B II / 9
Querabsperrung zur Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbake mit doppelseitiger gelber Warnleuchte und doppelseitigem Absperrschrankengitter mit mindestens drei doppelseitigen gelben Warnleuchten
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch doppelseitige Leitbaken Abstand max. 9 m
Querabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Regelplan B II / 10
Querabsperrungen
durch Absperrschrankengitter mit mindestens 3 einseitigen gelben Warnleuchten und doppelseitiger Leitbake mit doppelseitiger gelber Warnleuchte
Längsabsperrung
durch doppelseitige Leitbaken, Abstand max. 9 m
Regelplan B III/ 1
Längsabsperrung
[ ] gelbe Markierung
[ ] Leitschwelle
[ ] Leitbord
[ ] einseitige Leitbaken Abstand max. 9 m
Leitschwellen mit einseitigen Leitbaken
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Querabsperrung
durch Straßenbahnschranke mit mindestens 3 gelben einseitigen Warnleuchten und Leitbake mit gelber einseitiger Warnleuchte
[ ] Signal Sh 2 (Schutzhalt, vgl. § 45 Absatz 2 Satz 3) auf der Straßenbahnschranke nach Festlegung des Verkehrsbetriebs
Regelplan B IV / 1
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch Leitkegel [Höhe min. 0,5 m] Abstand längs max. 9 m
Querabsperrung zur Fahrbahn
durch Leitkegel [Höhe min. 0,5 m] Leitkegelabstand 1 m
Regelplan B IV / 2
Querabsperrung
durch Leitkegel [Höhe min. 0,5 m] Leitkegelabstand 1 m
Längsabsperrung zur Fahrbahn
durch Leitkegel (Höhe min. 0,5 m) Abstand längs max. 9 m
Längsabsperrung zum Gehweg
durch Absperrschrankengitter Warnleuchten gemäß Teil B, Abschnitt 2.4.3 Absatz 2
Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Querabsperrung
durch mindestens 3 Leitkegel (Höhe min. 0,5 m) Leitkegelabstand 1 m
Regelplan B IV / 3
Längsabsperrung
durch Leitkegel [Höhe min. 0,50 m] Abstand längs max. 6 m
Querabsperrung
durch 3 Leitkegel [Höhe min. 1,00 m], zusätzlich Warnleuchten mit synchronisiertem Blinklicht
Abstand 1 m
Regelplan B IV / 4
Längsabsperrung
durch Leitkegel [Höhe min. 0,5 m] Abstand längs max. 2 m