7. Abschleppvorgang
Sollten sich am Gültigkeitstag in Ihrer Halteverbotszone fremde Fahrzeuge befinden, sind Sie berechtigt, diese durch die Polizei abschleppen zu lassen. Hierzu benötigen Sie das Aufstellungsprotokoll und die dazugehörige Genehmigung der zuständigen Behörde.